Kircheneintritt - Kirchenaustritt

Kircheneintritt
Als Kirche sind wir für die Menschen da - für alle Generationen und in allen Situationen. Menschen in allen Lebenslagen finden hier Stille, Kraft und Unterstützung.

Auch für Sie stehen die Kirchentüren offen – treten Sie ein, ohne anzuklopfen. Sollten Sie nicht (mehr) Mitglied unserer Kirche sein – Sie können es jederzeit werden. Als Mitglied tragen Sie solidarisch dazu bei, dass wir unseren Glauben miteinander leben und unser soziales Engagement in der Gemeinde leisten können.

Bitte wenden Sie sich für den Kircheneintritt an unseren Pfarrer.

Schärer Rene_H (Foto: Fabio Reichmuth)

René Schärer, Pfarrer
Wilerstrasse 20, 9242 Oberuzwil
071 951 53 23




Kirchenaustritt
Im Internet stehen "offiziele" Kirchenaustrittsformulare zum Download zur Verfügung. Wir empfehlen diese nicht, da sie kostenpflichtig sind.

In Oberuzwil und Jonschwil genügt der Gang (mit Identitätskarte oder Pass) zum Einwohneramt. Dort können Sie das eigene Austritts-Schreiben vorlegen oder das bei uns verfügbare Formular (siehe unten) ausfüllen. Ihre Unterschrift wird von der Einwohnerkontrolle beglaubigt. Bitte stellen Sie uns danach das beglaubigte Austritts-Schreiben/Formular per Mail oder Post zu.

Gemäss Steuerbuch 3 Nr. 1 vom 1.1.2016, Ziffer 2.2 erlischt die Steuerpflicht nach Ablauf des Tages, an dem die formell rechtsgültige Austrittserklärung bei der betreffenden Religionsgemeinschaft eingegangen ist.

Sie haben sich diesen Schritt sicher gut überlegt, dennoch möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass
  • die Kirchgemeinde nicht mehr verpflichtet ist, Ihren Kindern Religionsunterricht zu erteilen.
  • die Übernahme einer Patenschaft bei einer Taufe nur noch eingeschränkt möglich ist, wenn die/der zweite Taufpate/-patin noch Mitglied einer Landeskirche ist.
  • die Kirchgemeinde nicht verpflichtet ist, Ihre Hochzeit, Beisetzung oder Trauerfeier zu gestalten.
  • Sie das kirchliche Stimm- und Wahlrecht mit dem Austritt verlieren.

Dokumente