Kircheneintritt - Kirchenaustritt
Kircheneintritt
Als Kirche sind wir für die Menschen da - für alle Generationen und in allen Situationen. Menschen in allen Lebenslagen finden hier Stille, Kraft und Unterstützung.
Auch für Sie stehen die Kirchentüren offen – treten Sie ein, ohne anzuklopfen. Sollten Sie nicht (mehr) Mitglied unserer Kirche sein – Sie können es jederzeit werden. Als Mitglied tragen Sie solidarisch dazu bei, dass wir unseren Glauben miteinander leben und unser soziales Engagement in der Gemeinde leisten können.
Bitte wenden Sie sich für den Kircheneintritt an unseren Pfarrer.
René Schärer, Pfarrer
Wilerstrasse 20, 9242 Oberuzwil
071 951 53 23
Kirchenaustritt
Wir bitten Sie, keine bezahlten Formulare im Internet auszufüllen. Diese sind teils nicht korrekt.
In Oberuzwil und Jonschwil genügt der Gang (mit Identitätskarte oder Pass) zum Einwohneramt. Dort können Sie ein Formular ausfüllen und Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Das Einwohneramt leitet Ihre Austritts- oder Übertrittserklärung anschliessend an die Kirchgemeinde und an das Steueramt weiter.
Bitte informieren Sie sich hier über die Konsequenzen eines Kirchenaustrittes:
Als Kirche sind wir für die Menschen da - für alle Generationen und in allen Situationen. Menschen in allen Lebenslagen finden hier Stille, Kraft und Unterstützung.
Auch für Sie stehen die Kirchentüren offen – treten Sie ein, ohne anzuklopfen. Sollten Sie nicht (mehr) Mitglied unserer Kirche sein – Sie können es jederzeit werden. Als Mitglied tragen Sie solidarisch dazu bei, dass wir unseren Glauben miteinander leben und unser soziales Engagement in der Gemeinde leisten können.
Bitte wenden Sie sich für den Kircheneintritt an unseren Pfarrer.
René Schärer, Pfarrer
Wilerstrasse 20, 9242 Oberuzwil
071 951 53 23
Kirchenaustritt
Wir bitten Sie, keine bezahlten Formulare im Internet auszufüllen. Diese sind teils nicht korrekt.
In Oberuzwil und Jonschwil genügt der Gang (mit Identitätskarte oder Pass) zum Einwohneramt. Dort können Sie ein Formular ausfüllen und Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Das Einwohneramt leitet Ihre Austritts- oder Übertrittserklärung anschliessend an die Kirchgemeinde und an das Steueramt weiter.
Bitte informieren Sie sich hier über die Konsequenzen eines Kirchenaustrittes: